Am Donnerstag hat die Kammer eine Gesetzesvorlage gebilligt, die vorzeitige Haftentlassungen erschweren soll. Die Vorlage wurde mit den Stimmen der Mehrheit gegen die der Opposition angenommen.
Straftäter, die zu 30 Jahren Haft oder mehr verurteilt worden sind, sollen in Zukunft erst nach der Verbüßung der Hälfte ihrer Strafe einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen dürfen. Bisher war das nach der Verbüßung von einem Drittel der Fall. Auch die Bedingungen sollen künftig strenger sein.
Nach der umstrittenen vorzeitigen Haftentlassung von Michelle Martin hatte die Föderalregierung eine Verschärfung der Gesetzeslage vorangetrieben. Am kommenden Montag wird sich das Strafvollzugsgericht in Brüssel mit dem Antrag von Marc Dutroux selbst befassen. Würde das neue Gesetz schon gelten, käme es gar nicht zu dieser Verhandlung, Dutroux müsste dann noch eine Weile warten.
Die zuständige Justizministerin Annemie Turtelboom wehrte sich gegen die Vorwürfe, hier ein Gesetz nur wegen der Dutroux-Affäre in Gang gebracht zu haben. Schon vor einem Jahr habe die Regierung die Idee dazu gehabt, das seit 125 Jahren unveränderte Gesetz zu ändern. Dass es jetzt auch auf aktuelle Fälle passen würde, sei dabei ein Nebeneffekt.
Abgesehen davon laufen auch Juristen und Menschenrechtler gegen die Verschärfung des Gesetzes Sturm. Letztere argumentieren vor allem damit, dass man auch Straftätern die Chance nicht verweigern dürfte, ein neues Leben außerhalb der Gefängnismauern zu beginnen. Vor der Kammer konnten sie ihren Standpunkt allerdings nicht verdeutlichen.
Zwar hatte die Opposition dort eine Anhörung gefordert, bei der verschiedene Gruppen ihre Meinungen zu den verschärften Regeln hätten äußern können. Doch die Mehrheit zog es vor, auf eine solche Anhörung zu verzichten, und das Gesetz ohne weitere Diskussionen zu verabschieden. Jetzt steht noch die Abstimmung im Senat an.
belga/est/kw - Archivbild: Dirk Waem (belga)