Laetitia Delhez, ihre Mutter und Jean-Denis Lejeune haben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Klage gegen Belgien eingereicht. Laetitia Delhez ist das letzte damals von Dutroux verschleppte Mädchen, Jean-Denis Lejeune ist der Vater der achtjährigen Julie, die im Keller von Marc Dutroux verhungert war.
Laetitia Delhez und Jean-Denis Lejeune sind darüber empört, dass ihre Stimme nicht gehört werden soll, wenn ab Montag ein Strafvollzugsgericht in Brüssel über die vorzeitige Freilassung von Marc Dutroux entscheiden soll.
Zwar ist vorgesehen, dass die Opfer bei dem Prozess anwesend sind. Doch zu einer Debatte zwischen Opfer und Täter, wie die Opfer sie sich wünschen, kommt es dabei nicht. Das verstoße gegen gegen die Grundlagen eines fairen Prozesses und gegen zwei Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention, so der Anwalt der Opfer. Deshalb habe er Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingelegt.
Der belgische Staat soll dazu gezwungen werden, die Opfer in einem Prozess, wie er am Montag in Brüssel beginnt, anzuhören. Sollte der Europäische Gerichtshof die Klage zulassen, könnte eine Urteilsfindung Monate, aber auch Jahre dauern.
Urteil frühestens am 18. Februar
Kindermörder Marc Dutroux wird Montagnachmittag am Brüsseler Strafgerichtshof vorsprechen, um einen vorzeitigen Antrag auf Haftentlassung zu stellen. Der 56-jährige Dutroux will die elektronische Fußfessel beantragen, um so das Gefängnis von Nivelles verlassen zu können. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird Dutroux selbst am Montag das Wort ergreifen.
Die Sitzung im Brüsseler Justizpalast wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit und unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Ein Urteil wird nicht vor dem 18. Februar erwartet. Experten gehen davon aus, dass dem Antrag von Dutroux nicht stattgegeben wird: Sowohl die Haftanstalt von Nivelles als auch die Staatsanwaltschaft hatten Dutroux ein negatives Gutachten ausgestellt.
kw/est/sd - Archivbild: David Martin (epa)