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Härtere Strafen für Mobbing am Arbeitsplatz

30.01.201313:58
Monica De Coninck
Arbeitsministerin Monica De Coninck

Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz, die ihren Prozess gewonnen haben, künftig eine Entschädigung im Umfang eines sechsmonatigen Bruttolohns beanspruchen können.

Mobbing-Klagen könnten für Arbeitgeber in Belgien bald teuer werden. Arbeitsministerin Monica De Coninck (SP.A) hat ein neues Gesetz ausgearbeitet, das die Strafen deutlich verschärft.

Wer einen Mobbing-Prozess gewonnen hat, soll künftig eine Entschädigung im Umfang eines sechsmonatigen Bruttolohns beanspruchen können - zusätzlich zum Schmerzensgeld, das dem Opfer vom Gericht zugesprochen wurde.

Laut Vorschlag der Ministerin brauchen Opfer künftig nicht mehr nachzuweisen, dass sie einen Schaden davongetragen haben. Neben körperlicher Gewalt oder sexuelle Belästigung sollen auch Sprüche, die einen Mitarbeiter in irgendeiner Weise diskriminieren, als Mobbing gelten.

Außerdem sollen Arbeitgeber mit zur Verantwortung gezogen werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie Anzeichen für Psychoterror in der Belegschaft ignoriert haben. Die Ministerin will ihre Vorschläge am Freitag ihren Ministerkollegen bei der Kabinettssitzung vorstellen.

jp/kw - Bild: Kristof Van Accom (belga)

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