Die Bürgschaft gilt für Kredite, die die Nationalbank den Banken gewährt, die in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Dadurch soll die Nationalbank über ein zusätzliches Instrument verfügen, Finanzkrisen wirksamer zu bekämpfen und auf den Geldmärkten zu intervenieren. Die Maßnahme tritt rückwirkend zum 28. September in Kraft. An diesem Tag war die Nationalbank für die Fortis-Bank eingesprungen. Das Gesetz legalisiert also im Nachhinein die staatliche Intervention.
belga/pma