König Albert hat 2012 insgesamt 53 Gnadenerlasse unterzeichnet. Im Jahr zuvor seien es noch 70 gewesen, teilten die Justizbehörden am Freitag mit. Die Erteilung eines Gnadenaktes ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Das Begnadigungsrecht ist formal dem Staatsoberhaupt vorbehalten.
Allerdings müssen eventuelle Anträge vorher eine komplizierte Prozedur durchlaufen. Im vergangenen Jahr wurden 53 Fälle von rund 1.000 Ersuchen für eine Begnadigung in Betracht.
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