Die Zeitung "Het Nieuwsblad" berichtet, dass das Rentenamt einen Solidaritätsbeitrag sowie einen Beitrag zur Krankenversicherung auf Rentenbezieher erhebe, die im Ausland gearbeitet hätten. Ein Sprecher des Rentenamtes erklärte, dass die Einführung der Sonderabgabe aufgrund einer neuen europäischen Regelung erfolgt sei. Betroffen seien einerseits nur höhere Pensionen, andererseits sei eine vorherige Ankündigung aufgrund von Termindruck nicht erfolgt.
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