Diese Auffassung vertrat Justizminister Vandeurzen gestern im Innenausschuss der Kammer. Er verwies auf ein bilaterales Abkommen mit Polen über die Auslieferung von Straftätern.
Adams Anwälte hatten unmittelbar nach der Urteilsverkündung in der vergangenen Woche beantragt, dass der Jugendliche seine Strafe in Belgien absitzen dürfe. Hier könnte er schon nach einem Drittel der Haftzeit vorzeitig entlassen werden. In Polen ist dies frühestens nach 10 Jahren möglich.
vrt/jp