Die Brüsseler Behörde leitete hierzu Verfahren wegen der Verletzung des EU-Vertrages ein. Solche Verfahren können in letzter Konsequenz zu einer Klage der EU-Kommision vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg führen. Die EU-Kommission moniert im Falle Belgiens die Umsetzung der EU-Elektrizitätsrichtlinie, die eine Liberalisierung und Öffnung des Gas- und Strommarktes vorsieht. Überdies beklagt die Brüsseler Behörde, dass Belgien nur ungenügende Erdölvorräte lagert.
Belgien wegen Missachtung der Elektrizitätsrichtlinien verwarnt
Die EU-Kommission geht wegen mangelnder Öffnung der Energiemärkte rechlich gegen Belgien und andere EU-Staaten vor.