Die Föderalregierung hat am Freitag grünes Licht für eine Verschärfung der Vorgaben zur vorzeitigen Haftentlassung gegeben. Straftäter, die zu 30 Jahren Haft oder mehr verurteilt worden sind, werden in Zukunft erst nach der Verbüßung der Hälfte ihrer Strafe einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen dürfen. (...)
Wie die Zeitung "Le Soir" schreibt, trifft die Gesetzesnovellierung nicht auf Marc Dutroux zu, da ein Gesetz keine rückwirkende Kraft haben darf.
Wohl ist Dutroux von einer Änderung der Prozedur vor dem Strafverbüßungsgericht betroffen. Als langjährig Verurteilter muss er vor eine Fünf-Richter-Kammer, die zu dem einstimmig entscheiden muss, und nicht vor ein Gremium aus drei Richtern.
Außerdem beschloss die Föderalregierung, die Möglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner, durch bezahlte Tätigkeiten ihr Einkommen aufzubessern, erheblich zu erweitern (...). Grünes Licht gab das Di-Rupo-Kabinett für die Umsetzung der von Föderalminister Magnette ausgearbeiteten großen Bahnreform (...).
soir/fs - Archivbild: epa