Die Prozedur für die vorzeitige Haftentlassung von Straftätern wird verschärft. Das hat der Ministerrat am Freitag beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde dem Parlament mit der Bitte um vorrangige Behandlung zugestellt.
Die Verschärfung der Bedingungen betrifft Personen, die zu 30 Jahren oder lebenslanger Haft verurteilt wurden. Diese sollen fortan nicht mehr nach Verbüßung eines Drittels ihrer Haftstrafe, sondern erst nach der Hälfte einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen.
Zudem muss ihrer Anfrage einstimmig von einem Fünf-Richter-Gremium stattgegeben werden. Auch für Wiederholungstäter sollen in Zukunft strengere Regelungen gelten.
Im Vorjahr hatte Michelle Martin mit ihrem Antrag auf vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis für eine Welle der Empörung im Land gesorgt. Zurzeit erhitzen sich die Gemüter an der bevorstehenden Prüfung eines Antrags von Marc Dutroux, den Rest seiner Haftstrafe zuhause mit sogenannten elektronischen Fußfesseln verbringen zu können. Darüber muss die Justiz am 4. Februar entscheiden.
belga/mh - Bild: Bernd Weissbrod (epa)