Die Bauunternehmer müssen sich wegen mangelnder Bauaufsicht verantworten. Die Bauarbeiter trugen nicht die gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung. Seit 2006 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Baufirmen vor Beginn einer Asbestsanierung einen Bericht über das vorhandene Material anfordern müssen.
rtbf / sh