Der Assisenhof von Brüssel hatte ihn gestern der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig befunden, ihn jedoch vom vorsätzlichen Mord an Joe van Holsbeeck freigesprochen. Bei seiner Auslieferung nach Belgien war verabredet worden, dass er seine Strafe in Polen absitzen muss. Seinen Anwälten zufolge fürchtet Adam G., wegen seiner Roma-Herkunft in einem polnischen Gefängnis schlecht behandelt zu werden. Außerdem fühle er sich mittlerweile hier zu Hause. In Belgien kann er schon nach einem Drittel der Haftzeit frei kommen. In Polen kann er frühestens nach 10 Jahren wieder auf freien Fuß kommen.
vrt/sh