Das hat das Brüsseler Geschworenengericht am Abend beschlossen. Das Strafmaß entspricht der Höchststrafe und fällt damit strenger aus als erwartet. Zuvor hatten die Geschworenen Adam G. überraschend von der Beschuldigung des vorsätzlichen Mordes freigesprochen. Stattdessen wurde er der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig befunden. Aus Enttäuschung hatten die Eltern des Opfers Joe van Holsbeek den Gerichtssaal vor der Urteilsverkündung verlassen.
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