Als Grund für seine Entscheidung nannte der Anwalt die Anschluldigungen eines Kronzeugen in dem laufenden Verfahren gegen Habran und 11 Mitangeklagte vor dem Lütticher Schwurgericht. Habran wird noch von zwei weiteren Anwälten vertreten. Die Aussagen des Kronzeugen belasten die meisten der Angeklagten. Sie beziehen sich auf den bewaffneten Überfall auf einen Geldtransport in Waremme 1998.
belga/mh