Die so genannte kleine Sonderzulage für die untersten Gehaltsstufen wird auf rund 75 Euro brutto pro Monat verdoppelt. Die höchsten Prämien für die oberen Ränge werden auf etwa 300 Euro brutto pro Monat angehoben. Sie gelten für Beamte mit abgeschlossenen Hochschulstudium. Die Erhöhung der Zulagen tritt aber erst in Kraft, wenn sie vom Staatsrat gutgeheißen worden ist.
b / pma