Grund ist die Entscheidung der Regierung Verhofstadt, den belgischen Arbeitsmarkt noch nicht vollständig am 1. Mai für Arbeitnehmer aus den zuletzt der EU beigetretenen osteuropäischen Staaten zu öffnen. Im Gegensatz zu Irland, Grossbritannien oder Schweden will Belgien mit einer vollständigen Öffnung des Arbeitmarktes noch warten. Nach der jüngsten Erweiterung der Europäischen Union vor zwei Jahren ist eine Übergangszeit von maximal 7 Jahren vorgesehen, in der die Gemeinschaftsvorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der erweiterten EU noch nicht vollständig anwendbar sind. Deutschland z.B. hat angekündigt, diese 7-jährige Frist voll ausschöpfen zu wollen.
EU-Sozialkommissar übt Kritik an Belgien
EU-Kommissar Vladimir Spidla, der für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit zuständig ist, hat scharfe Kritik an Belgiens Handhabung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern geäussert.