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Schweizer Presserat rügt Veröffentlichung von Fotos nach Busunglück

28.12.201210:45
Blumen für die Opfer am Unglücksort in der Schweiz
Blumen für die Opfer am Unglücksort in der Schweiz

Nach dem Busunglück, bei dem 28 Belgier ums Leben kamen, waren drei Schweizer Blätter für den Abdruck der Bilder heftig kritisiert worden. Fotos von Todesopfern dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Angehörigen gezeigt werden, urteilte jetzt der Presserat.

Der Presserat in der Schweiz hat eine Zeitung und zwei Zeitschriften wegen Fotos nach dem Busunglück von Siders gerügt. Die Zeitung "Blick" und die beiden Zeitschriften "Schweizer Illustrierte" und "L'illustré" hatten Fotos von Todesopfern des Unglücks im Kanton Wallis veröffentlicht.

Nach Ansicht des Presserates dürfen solche Bilder aber nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Angehörigen gezeigt werden. Der Schweizer Presserat griff den Fall auf, nachdem sowohl in der Schweiz als auch in Belgien Kritik am Abdruck der Fotos laut geworden war.

Wie der Rat in einer Mitteilung erklärte, ist die Zustimmung der Angehörigen auch dann notwendig, wenn Fotos der Todesopfer in einer Gedenkkapelle und bei öffentlichen Trauerfeiern zugänglich sind. Allerdings attestiert der Presserat den drei Redaktionen auch, dass sie die Opfer nicht in sensationsheischender Art darstellten.

Bei dem Busunglück in Siders waren im März 28 Belgier, darunter 22 Kinder, ums Leben gekommen. Fotos der Opfer waren auch in mehreren belgischen Zeitungen veröffentlicht worden. Daraufhin hatten Eltern von Opfern beim flämischen Journalistenrat eine Klage eingereicht, sich aber später mit den Zeitungen Het Laatste Nieuws und Het Nieuwsblad auf einen Vergleich geeinigt.

belga/est - Bild: Sebastien Bozon (afp)

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