Laut einer neuen Verordnung werden jene, die bereits im vergangenen Schuljahr wegen mehrfachen unentschuldigten Fehlens auffielen, im neuen Schuljahr schon beim ersten Schulschwänzen von der Polizei aufgesucht. Dabei muss der Schüler zusammen mit seinen Eltern ein Papier unterschreiben, in dem er verspricht, jeden Tag zur Schule zu gehen. Bei Missachtung der Vereinbarung wird ein Protokoll ausgestellt, das an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird.
vrt/jp