Die N-VA rückt von ihrem bedingungslosen Plädoyer für eine Einbürgerung des französischen Milliardärs Bernard Arnault ab.
Zunächst hatte der N-VA-Kammerabgeordnete Theo Francken sich darüber entrüstet, dass es eine Schnellprozedur für Menschen gebe, die sich auf künstlerischem oder sportlichem Gebiet für Belgien verdient machten, nicht aber für Geschäftsleute. Für die normale Prozedur zur Erlangung der belgischen Staatsbürgerschaft wohnt Arnault noch nicht lange genug in Belgien.
Dann wurde bekannt, dass die Justiz dem Verdacht nachgeht, ob Arnault in Belgien keine Briefkastenfirmen unterhält. Der Staatssekretär für Betrugsbekämpfung, John Crombez, hatte daraufhin Finanzminister Steven Vanackere aufgefordert, mit den französischen Steuerbehörden zu kooperieren. Der N-VA-Kammerabgeordnete Francken erklärte nun dem flämischen Rundfunk, wenn Arnault tatsächlich Steuerhinterziehung betreibe, dann sei er auch für die N-VA untragbar.
Zusätzlich pikant ist die Arnault-Problematik deshalb, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieser die belgische Nationalität lediglich als einen Übergang ansieht, um nach zwei Jahren die monegassische Staatsbürgerschaft anzufordern. Franzosen können nicht auf direktem Weg die Staatsbürgerschaft Monacos anfragen. In Monaco ist die Steuergesetzgebung für Superreiche noch weit günstiger als in Belgien.
belga/fs - Bild: vrt