Jede Anzeige muss protokolliert und an die Staatsanwaltschaften weitergeleitet werden, die daraufhin Ermittlungen anordnen müssen.
Die Lütticher Staatsanwaltschaft praktiziert bereits seit Monaten ein Pilotprojekt.
Ab heute gilt Null-Toleranz bei ehelicher Gewalt
Heute tritt das Rundschreiben von Justizministerin Onkelinx in Kraft, demzufolge Polizei und Staatsanwaltschaften angewiesen sind, bei häuslicher Gewalt das Prinzip der Null-Toleranz anzuwenden.