Ziel der Reform, die die Regierung am Freitag bei ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr beschlossen hat: Bei der Berechnung der Altersrente soll die Zeit, in der gearbeitet wurde, stärker berücksichtigt wird als die Arbeitslosigkeit. Dadurch soll die Suche nach einer Beschäftigung angespornt und belohnt werden.
Konkret sieht die Neuregelung vor, dass Frührentner und Langzeitarbeitslose in Zukunft deutlich weniger Rente erhalten werden. Der Unterschied zur vollen Pension kann bis zu 40 Prozent betragen. Der Grund: Wer heute lange arbeitslos ist, erhält eine Rente auf der Basis seines letzten effektiven Lohns. In Zukunft wird seine Rente nur noch auf der Basis des Minimumlohns berechnet.
Es werden allerdings Übergangsmaßnahmen gelten. So gilt die Neuregelung nicht für jene, die heute schon älter als 50 Jahre sind.
Gute Neuigkeiten gibt es für Selbständige, deren Rente ab dem nächsten Jahr an die Mindestpension eines Arbeitnehmers mit voller Laufbahn angepasst wird. Somit erhält ein Selbständiger ab April nächsten Jahres eine Monatsrente von 1.386 Euro.
Mittelstandsministerin Sabine Laruelle sprach von einer historischen Neuerung.
Ministerrat stimmt Bahnreform zu
Der Ministerrat stimmte auch den Reformplänen für die Bahn zu: Demnächst soll es statt der bisherigen drei Gesellschaften zwei geben: eine, die das Wohl der Kunden im Blick habe, wie es hieß, und eine andere, die sich um die Infrastruktur kümmere. Das Personal werde in beiden Gesellschaften das gleiche Statut haben.
Archivbild: Nicolas Maeterlinck (belga)