1 Kommentar

  1. Bleibt zu hoffen, dass die Strafe drakonisch ausfällt und abschreckende Wirkung hinterlässt.
    Es wäre naiv anzunehmen, dass die Eltern in solchen "Familienangelegenheiten" nicht das letzte -und gehörte- Wort haben.

    Auch wäre es eine klare Aussage in Richtung des gerne angewendeten Verfahrens, den jüngsten Sohn der Familie mit der Tatausführung zu betrauen, weil diesem ein geringeres Strafmass droht.