Es geht um Quotenregelungen für das Studium der Tiermedizin und der Kinesitherapie. Belgien hat jetzt bis Ende 2016 Zeit, um Beweise für die Notwendigkeit der Quotenregelung zu liefern. Die EU-Kommission hatte gegen Belgien ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz eingeleitet. Dieses Verfahren wird jetzt bis Ende 2016 ausgesetzt.
Die Quotenregelung sieht bisher vor, dass 70 Prozent der Studienplätze für Tiermedizin und Kinesitherapie Studienbewerbern mit Wohnsitz in Belgien vorbehalten sind. Damit soll vor allem die zunehmende Nachfrage von Studenten aus Frankreich begrenzt werden.
Der Europäische Gerichtshof hat 2010 bestätigt, dass eine Beschränkung der Freizügigkeit mit der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen gerechtfertigt werden kann. Dieses Jahr wurden an den französischsprachigen Universitäten des Landes auch Zulassungsbeschränkungen für angehende Haus- und Zahnärzte eingeführt.
belga/sh - Bild: Nicolas Maeterlinck (belga)