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Neues Gesetz: Verwaltungsstrafen werden ausgeweitet

14.12.201209:15
Park- und Halteverbot: Bei Missachtung darf die Gemeinde eine Verwaltungsstrafe verhängen
Park- und Halteverbot: Bei Missachtung darf die Gemeinde eine Verwaltungsstrafe verhängen

Die Verletzung der Schulpflicht, Missachtung von Park- und Halteverboten und mutwillige Beschädigung von Fahrzeugen können künftig auch von den Gemeinden mit Verwaltungsstrafen geahndet werden.

Der Ministerrat hat einen Gesetzesentwurf zur Ausweitung der Verwaltungsstrafen angenommen. Bei den Verwaltungsstrafen handelt es sich um Sanktionen, die von den Kommunen für kleinere Delikte verhängt werden, um Polizei und Justiz zu entlasten. Die wichtigsten Inhalte der Reform waren bereits im Vorfeld der Kommunalwahlen abgesegnet worden.

Künftig soll auch die Verletzung der Schulpflicht mit Verwaltungsstrafen geahndet werden können. Die Justiz- und die Innenministerin werden jetzt mit den Unterrichtsministern und den drei Kommunalverbänden darüber verhandeln.

Die Verwaltungsstrafen sollen auch auf die Missachtung von Park- und Halteverboten sowie auf Vandalismus an Fahrzeugen ausgedehnt werden. Außerdem sollen Bürgermeister bei Störungen der öffentlichen Ordnung auch Platzverweise aussprechen dürfen.

Die Höchstsätze der Verwaltungsstrafen liegen für Erwachsene zwischen 250 und 350 Euro und für Minderjährige zwischen 125 und 175 Euro.

belga/sh - Bild: Nicolas Maeterlinck (belga)

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