Die Post gewährt Großkunden Preisnachlässe, wenn diese ausschließlich mit ihr zusammenarbeiten. Kunden, die auch auf andere Kurierdienste zurückgreifen, werden Preisnachlässe verweigert.
Nach Meinung des Rates führt dies zu einer Wettbewerbsverzerrung. Anderen Kurierdiensten wird es dadurch erschwert, günstige Verträge mit Großkunden auszuhandeln.
BPost will möglicherweise Einspruch einlegen. Das fragwürdige Preisnachlasssystem sei bereits abgeschafft worden, hieß es von Seiten des Unternehmens.
Auswirkungen auf laufende und geplante Projekte werde das Bußgeld nicht haben, so die Post.
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