Das Gesetz zum Burka-Verbot war 2011 nahezu einstimmig vom Parlament verabschiedet worden. Es verbietet das Tragen eines Ganzkörperschleiers in der Öffentlichkeit. Dem Verfassungsgerichtshof lagen fünf Klagen gegen das Verbot vor, die nun abgewiesen wurden.
Das Verfassungsgericht kommt in der Urteilsbegründung zu dem Schluss, das Tragen der Burka stelle eine Diskriminierung der Frauen dar. Die Verfassung stelle das Individuum aber über religiöse, kulturelle und philosophische Bindungen. Frauen würden durch die Burka in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt.
Die Verfassungsrichter unterstrichen auch den Sicherheitsaspekt des Burka-Verbotes. In der Öffentlichkeit müsse jede Person zu identifizieren sein.
rtbf/sh - Bild: Julien Warnand (belga)