Die Mutter und vier weitere minderjährige Geschwister leben weiter in einem Auffangzentrum in Limburg. Sie sollen in Kürze ebenfalls des Landes verwiesen werden.
Die Familie war vor drei Jahren aus Tschetschenien zunächst nach Polen geflüchtet. Aufgrund traumatischer Erlebnisse in Polen flüchteten sie weiter nach Belgien. Eine EU-Verordnung schreibt nun vor, dass Belgien die Familie nach Polen zurückbringen muss.
Dies ist jedoch nach Auffassung des Leiters des Asylbewerberheims aufgrund des Gesundheitszustands der Mutter derzeit unmöglich. Das Ausländeramt will vor einer definitiven Entscheidung die Tschetschenin von einem Amtsarzt untersuchen lassen.
jp