Heute (Donnerstag, 6. Dezember) beginnt in Belgien die Sperrperiode für den Einzelhandel. Bis zum Start des Winterschlussverkaufs am 3. Januar dürfen die Geschäfte keine Preisnachlässe gewähren.
Das Wirtschaftsministerium hat Kontrollen angekündigt. Wer die Regelung missachtet, riskiert Geldstrafen von 1.400 bis 55.000 Euro.
Der Kassationshof hatte vor Kurzem geurteilt, dass die gesetzliche Sperrfrist vor den Schlussverkäufen gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt. Das Gesetz wurde bislang jedoch noch nicht angepasst, somit gelten noch die bestehenden Regeln.
vrt/jp