Die Mitarbeiter hatten gegen die Strafen geklagt. Die Gerichte erklärten die Disziplinarmaßnahmen aber für rechtsgültig. Die SNCB sieht darin eine Bestätigung, dass wilde Streikaktionen bestraft werden können.
Am 10. Januar war das Personal des Stellwerks von Antwerpen spontan in den Streik getreten - inklusive des Dienstleiters. Die Folge: Über 200 Züge hatten zum Teil heftige Verspätung oder mussten gestrichen werden. Weil die Protestaktion nicht angekündigt war, hat die Bahn ihre Mitarbeiter für den Ausfall bestraft und ihnen das Gehalt gekürzt. Der Leiter des Stellwerks wurde sogar für einen Monat vom Dienst suspendiert.
Das wollten sich die 14 betroffenen SNCB-Mitarbeiter nicht bieten lassen und sind vor Gericht gezogen. Das Ergebnis: Sowohl das Arbeitsgericht von Antwerpen als auch der Staatsrat geben ihnen Unrecht. Wilde Streikaktionen dürften bestraft werden - und zwar so, wie es eine Vereinbarung aus dem Jahr 2008 zwischen SNCB-Leitung und Gewerkschaften vorsieht.
Die Bahn fühlt sich durch die beiden Urteile bestärkt und will auch weitere wilde Streiks bestrafen. 2012 hat das Bahnpersonal insgesamt 16 Mal gestreikt - zehn Mal davon ohne Ankündigung.
Bild: Peter De Voecht (belga)