Der Regierungsbeschluss sieht über einen Zeitraum von drei Jahren einen Zuschuss von insgesamt 15.000 Euro vor. Bedingung ist, dass ein neu Eingestellter mindestens weitere drei Jahre beschäftigt wird.
Einen weiteren Zuschuss von 2.500 Euro gibt es, wenn ein Selbstständiger einen schwer vermittelbaren Arbeitssuchenden einstellt. Dazu zählen besonders junge oder ältere Menschen ebenso wie Niedrigqualifizierte.
belga/rtbf/okr