Die Senkung beträgt je nach Art des Kredites ein bis 1,5 Prozent. Wer sein Konto überzieht, zahlt dafür künftig maximal 10,5 Prozent Jahreszinsen. Bei Ratenkäufen muss der Kunde mit maximal 18,5 Prozent Zinsen rechnen.
Die neuen Sätze beziehen sich nicht nur auf neue Kreditverträge, sondern auch auf laufende Verträge mit einem variablen Zinssatz.
Eine weitere Neuheit betrifft die Baugenehmigungsverfahren. Jede Provinz muss eine spezielle Genehmigungskommission einrichten, um Bauanträge zu bearbeiten, die durch ein gegenteiliges Gutachten blockiert sind. Vorsitzende der Kommissionen sind die Provinzgouverneure.
Bauwilligen wird ein sogenannter Verfahrensmanager an die Seite gestellt. Er soll in erster Linie bei komplexeren Anträgen Hilfestellung geben.
vrt/sh