Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben.
Die Untersuchung hat ergeben, dass der Angeklagte nicht in der Absicht handelte, den STIB-Bediensteten zu töten. Der Angeklagte war auf den 56-Jährigen nach einem Unfall zwischen einem Bus und einem PKW losgegangen.
Der STIB-Mitarbeiter wollte den Unfall aufnehmen. Dabei schlug der Angeklagte ihn derart, dass er an den Folgen verstarb.
vrt/sh