Im Durchschnitt sitzen 4000 Personen in Untersuchungshaft. Etwa fünf bis zehn Prozent kommen für die neue Überwachungstechnik in Frage. Die Entscheidung liegt beim jeweiligen Untersuchungsrichter. Tatverdächtige, die mit der Fußfessel überwacht werden, unterliegen strengen Auflagen. Sie dürfen ihre Wohnung nicht verlassen, außer zu Vernehmungen oder anderen Terminen, die mit ihrem Verfahren in Zusammenhang stehen.
Außerdem beschloss die Kammer eine Verschärfung der Strafen für Angriffe auf Bedienstete des Öffentlichen Transportwesens. Hintergrund ist eine tödliche Attacke auf einen STIB-Mitarbeiter im vergangenen April. Die Strafen können jetzt verdoppelt werden, das Maximum liegt bei fünf Jahren Haft.
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