Zu diesem Urteil kommen der Staatsrat und der hohe Justizrat. Anlass für die geplante Anpassung der Bestimmungen war die vorzeitige Haftentlassung von Michelle Martin, der Ex-Frau und Komplizin von Kindermörder Marc Dutroux.
Staatsrat und hoher Justizrat kritisieren an dem Gesetzesvorhaben, dass der Strafvollstreckungskammer zwei positive Gutachten über den Antragsteller vorliegen müssen. Die Gutachten sollen von der Staatsanwaltschaft und der Gefängnisleitung ausgestellt werden. Auf diese Weise könne die Strafvollstreckungskammer nicht unabhängig urteilen. Dies widerspreche dem Grundgesetz.
vrt/sh