Die Föderale Lebensmittelagentur beanstandete diese Schlussfolgerung und erklärte, die Gegenexpertise sei nicht offiziell. Die Firma, die die ersten belgischen Muscheln produziert, hatte sie am Freitag aus den Regalen entfernen lassen. Die Muscheln beinhalteten nach Angaben der Lebensmittelagentur giftige Algen, die zu Magen- und Darmbeschwerden führen können. Die Muscheln konnten ins Geschäft zurückgebracht werden. Daraufhin hatte die Firma zwei Expertisen in Auftrag gegeben.
Gegenexpertise: Belgische Muscheln negativ getestet
Die erste von zwei Gegenexpertisen, bei der die ersten belgischen Muscheln untersucht wurden, sind negativ. Das erklärte ein Sprecher der Firma Reynaert-Versluys.