Drei Wochen vor dem offiziellen Start der saisonalen Schlussverkäufe ist es den Händlern verboten, mit Preisnachlässen zu werben. Nach einem Urteil des Kassationshofes verstößt diese Regelung gegen das europäische Wettbewerbsrecht.
Vande Lanotte erklärte dazu, das Gesetz sei inzwischen angepasst worden. Test Achats kritisiert, durch die Sperrfristen-Regelung können Käufer nicht über Angebote informiert werden. Die Sperrfrist für den bevorstehenden Winterschlussverkauf beginnt am 6. Dezember.
vrt/sh