Dabei stellte sich heraus, dass etwa die Hälfte der 41 überprüften Beschäftigten gegen geltendes Recht verstießen. Ein Teil der Personen hatte keine Aufenthaltsgenehmigung, ein anderer Teil arbeitete schwarz, andere als Scheinselbständige. Einer der Beschäftigten kassierte seit vier Jahren Arbeitslosengeld.
Kürzlich hatten rumänische Staatsbürger darauf aufmerksam gemacht, dass sie und viele andere Landsleute illegal in Schlachthöfen und Fleisch verarbeitenden Betrieben gegen einen Hungerlohn beschäftigt seien.
vrt/mh