Die Familien der Opfer sind angeschrieben worden, um Auflagen vorzuschlagen, unter denen sie mit einer Entlassung Dutroux' aus dem Gefängnis einverstanden wären.
Für eine vorzeitige Haftentlassung unter Auflagen müsste Dutroux ein günstiges Gutachten von der Gefängnisleitung in Nivelles, wo er derzeit einsitzt, erhalten. Von entscheidender Bedeutung wäre dabei, wie die Psychiater das Rückfallrisiko in seinem Fall bewerten würden.
Im vergangenen April hatte Dutroux Hafturlaub beantragt, jedoch ohne Erfolg. Eine vorzeitige Haftentlassung des Kinderschänders gilt als äußerst unwahrscheinlich.
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