Es handelt sich um einen Algerier im Hunger- und Durststreik, der sich seit 6 Monaten illegal im Land aufhält. Dem Vernehmen nach war er in Algerien Soldat. Einem Bekannten sagte er über Telefon, er wolle nicht aufgeben. Lieber springe er in die Tiefe. In den Mittagsstunden hatte ihm ein Gerichtsvollzieher den Räumungsbescheid überbracht, den zuvor ein Richter in einem Eilverfahren erlassen hatte.
Der erste Substitut des Prokorators des Königs sagte unterdessen, die Staatsanwaltschaft werde nicht einschreiten. Die Baukranbesetzung sei in erster Linie eine humanitäre und politische Angelegenheit und ein Problem der öffentlichen Ordnung, aber keine Strafsache. Das einzige was den Menschen vorgeworfen werden könne sei, dass sie irgendwo sitzen würden, wo sie eigentlich nicht dürften. Sie befänden sich auf Privateigentum, begingen dort aber keine Straftaten. Sie zerstörten nichts, griffen niemanden an und würden auch nichts stehlen. Die Staatsanwaltschaft sei lediglich gefordert, falls es zu einem Todessturz komme und die Staatsanwaltschaft dann die Frage überprüfen müsse, ob es unterlassene Hilfeleistung gegeben habe. Dies sei rechtlich alles nicht einfach, so der Staatsanwalt.
belga/fs