Die Taten liegen zehn Jahre zurück. Damals arbeitete der Pater in einem Internat in Zwijnaarde. Dort betastete er meherer Schüler unsittlich. Der Mann stand auch wegen Vergewaltigung vor Gericht, doch konnte ihm dies nicht nachgewiesen werden. Er wurde allerdings wegen des Besitzes von kinderpornographischem Material verurteilt. Der Geistliche darf zehn Jahre lang keine Tätigkeit ausüben, bei der er Kontakt zu Minderjährigen hätte. Außerdem muss er sich in Behandlung begeben.
vrt/sh