Der Gerichtshof urteilte allerdings, dass die Anforderungen an das Sprachvermögen nicht für Wohnungssuchende in den Gemeinden mit Spracherleichterungen gelten dürfen. Die Französische Gemeinschaft hatte argumentiert, dass der flämische Wohnkode diskriminierend sei, da er von einem Bewerber für eine Sozialwohnung Sprachkenntnisse in Niederländisch verlange, beziehungweise, die Bereitschaft, Niederländisch zu lernen. Auch die Menschenrechtsliga hatte die teilweise Aufhebung des Wohnkodes verlangt.
Verfassungsgerichtshof verwirft Aufhebung von flämischem Wohnungskode
Der belgische Verfassungsgerichtshof hat den Antrag der französischen Gemeinschaftsregierung verworfen, den flämischen Wohnkode zu kassieren.