Das belgische Unternehmen, das Garagentore herstellt, hatte öffentlich erklärt, keine Ausländer einstellen zu wollen. Die Kunden der Firma würden nur hiesige Monteure ins Haus lassen, so die Begründung des Unternehmens. Das Zentrum für Chancengleichheit hatte dagegen geklagt. Ein belgisches Gericht hatte den Europäischen Gerichtshof daraufhin um Rat gebeten.
Europäischer Gerichthof urteilt in Sachen Feryn
Arbeitgeber, die Menschen aufgrund ihrer ethnischen Abstammung nicht einstellen, begehen schwerwiegende Diskriminierung. Das hat der Europäische Gerichtshof heute im Rahmen der Akte "Feryn" beschlossen.