Eine Stichprobe ergab jetzt, dass die in dem Verzeichnis der beschlagnahmten Güter angegebene Uhr spurlos verschwunden ist.
Der Rechtsbeistand des Schauspielers ließ mitteilen, dass es sich um einen gewöhnlichen Diebstahl handele.
Jean-Paul Belmondo kann jetzt den Staat auf Schadenersatz verklagen.
belga/rkr - Bild: Eric Lalmand (belga)