Wer weniger als fünf Jahre gearbeitet hat, erhält bereits nach zwei Jahren Erwerbslosigkeit nur noch den Mindestbetrag. Wer länger berufstätig war, für den sinken die Beträge vier Jahre lang stufenweise.
Die Neuregelung gilt fortan auch für die Haupternährer einer Familie und Alleinstehende. Der Mindestbetrag des Arbeitslosengeldes beläuft sich für ein Familienoberhaupt auf 1.091 Euro pro Monat. Das sind 12 Prozent weniger als bisher. Alleinstehende können mit 916 Euro monatlich rechnen, das sind 17 Prozent weniger.
Das Landesamt für Arbeit schätzt, dass zwischen 100.000 und 120.000 Erwerbslose in Belgien durch die Neuregelung weniger Arbeitslosengeld bekommen.
Die meisten Langzeitarbeitslosen müssen jetzt mit einer Zulage auskommen, die unter der Armutsgrenze liegt. Damit landen sie in Menschenunwürdigen Verhältnissen, bemängelt Samira Castermans vom Bündnis gegen Armut. Die Sozialämter und die Kommunen überall im Land machen sich ebenfalls Sorgen. Sie befürchten eine Zunahme der Anfragen. Langzeitarbeitslose würden jetzt vermehrt bei ihnen anklopfen. Die Mindestpauschale sei zu niedrig - dadurch bräuchten viele eine Finanzspritze vom Sozialamt, beklagt Bernard Antoine - der Vorsitzende der wallonischen ÖSHZ-Vereinigung. Außerdem beklagen die ÖSHZ eine Verschiebung: Der Föderalstaat wälze die Kosten auf die Kommunen.
Mit der Reform will die Regierung Di Rupo den Arbeitsmarkt flexibler gestalten und Arbeitslose - durch die schrittweise Kürzung ihrer Bezüge - dazu zwingen, sich nach einem neuen Job umzusehen. Ähnlich wie das in den Nachbarländern der Fall ist, argumentieren die Regierungsparteien. In Deutschland beispielsweise wird nach spätestens zwei Jahren nur noch das umstrittene "Hartz IV" gezahlt. In den Niederlanden ist nach zwei Jahren Schluss mit dem Arbeitslosengeld. In Frankreich nach höchstens drei Jahren. Belgien bildete bislang eine Ausnahme in Europa und zahlte die Bezüge unbegrenzt.
vrt/alk/jp - Archivbild: BRF Fernsehen