In allen Jahren sei der weitaus größte Anteil in niederländischer Sprache dem zuständigen Ausschuss gemeldet worden. Beobachter stellen sich daher die Frage, ob es deren mehr gibt in Flandern oder ob die flämischen Ärzte größere Bereitschaft zeigen, die vom Gesetzgeber vorgesehene Prozedur zu wählen. Sprecher des Ausschusses erklärten, sie seien nicht in der Lage anzugeben, wie oft Sterbehilfe im Rahmen der gesetzlichen Prozedur gewährt werde und wie oft ausserhalb der Prozedur. Nur jede 5. Akte habe Grund zu einer Nachfrage des Ausschusses gegeben, meist im Zusammenhang mit Formfehlern. In keinem der Fälle sei gegen das Gesetz verstoßen worden, somit sei auch keine Akte an die Justiz weitergeleitet worden.
2007 betrafen 80 % der Fälle Sterbewillige im Alter zwischen 40 und 79 Jahren, weniger als 20 % betraf Menschen über 79 Jahren. Rund die Hälfte der Sterbehilfen fanden in einem Krankenhaus statt, die andere Hälfte zuhause, vier Prozent in einem Seniorenheim.
Zahl der deklarierten Sterbehilfen stieg kontinuierlich
Seit 2003 steigt die Zahl der deklarierten Sterbehilfen kontinuierlich leicht an: Waren es 2003 deren 235, wurden 2007 deren 495 verzeichnet, rund 60 mehr als 2006.