Das Brüsseler Handelsgericht beschloss für diesen Fall eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro pro verkauftem Artikel. Kürzlich hatte Inno Preisnachlässe für Kunden in Aussicht gestellt, die ihre Einkäufe mit einer Kreditkarte bezahlen. Daraufhin hatte die Mittelstandsvereinigung Unizo eine Klage eingereicht.
INNO darf während "Sperrfrist" keine reduzierte Ware anbieten
Die Warenhauskette Inno muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen, wenn in ihren Geschäften reduzierte Ware vor dem offiziellen Start des Ausverkaufs angeboten wird.