Bislang mussten die Beamten aufgedeckte Fälle an die Staatsanwaltschaften weiterleiten. Jetzt soll der Zoll selber Strafen verhängen können, wenn den Beamten bei Kontrollen gefälschte Ware in die Hände fällt. Auch kann die Zollverwaltung in bestimmten Fällen die Vernichtung der Waren vornehmen. Im letzten Jahr hatten die Beamten 322 Dossiers an die Justiz weitergeleitet und mehr als 800.000 Produktfälschungen beschlagnahmt.
Zollverwaltung kann künftig Produktpiraterie ahnden
Die Zollverwaltung kann künftig Produktpiraterie selber ahnden. Die Ausführungserlasse eines 2007 verabschiedeten Gesetzes seien nun ausgearbeitet, meldet die flämische Sonntagszeitung "De Zondag".