Das schreibt die Zeitung "Vers l'Avenir". In einigen Departements seien Bußgelder bis zu 250 Euro erhoben worden, weil die Fahrer nicht über den neuen europäischen Führerschein verfügten.
In den Dokumenten aus der Zeit vor 1989 wurden die Fahrzeugklassen, für die der Führerschein gültig ist, gelocht. Im Fall der Kategorie C bedeutete dies automatisch, dass der Inhaber auch für das Führen eines Fahrzeugs der Kategorien A und B zugelassen war. Die französische Polizei dagegen geht aber davon aus, dass nur die gelochte Fahrzeugklasse Aussagekraft hat.
Staatssekretär Schouppe rät Frankreich-Reisenden, ihren alten Führerschein vorab bei der Gemeinde gegen einen neuen einzutauschen, um der Möglichkeit eines Bußgeldes zu entgehen. Dafür wird allerdings ein Betrag von 16 Euro verlangt.
Belgier haben Probleme mit alten Führerscheinen in Frankreich
Belgische Autofahrer, deren Führerschein vor 1989 ausgestellt wurde, können auf der Fahrt durch Frankreich, Probleme mit der dortigen Polizei bekommen.