Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft von Turnhout erklärt, bei einer Kontrolle am 26. Mai Kokain-Rückstände im Urin des Radprofis nachgewiesen zu haben. Der Test fand außerhalb von Wettbewerben statt und gilt von daher nicht als Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln. Das haben der Welt-Radsportverband UCI und der belgische Verband der Radsportler bestätigt. Ob die Staatsanwaltschaft von Turnhout Anklage gegen Tom Boonen wegen Drogenbesitzes erheben wird, ist noch nicht entschieden.
Radprofi Tom Booen : Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen wegen Kokainkonsums ein
Wegen seines nachgewiesenen Drogenkonsums darf Radprofi Tom Boonen am Samstag nicht bei der Schweiz-Rundfahrt an den Start gehen. Das hat die Rennleitung heute mitgeteilt.