Vor dem Lütticher Geschworenengericht erklärten sie den Angeklagten für schuldig. Sie verwiesen darauf, dass Ait Oud keine Gegenuntersuchung beantragt habe, um das belastende Material gegen ihn möglicherweise zu entkräften. Außerdem hoben die Anwälte noch einmal hervor, dass Ait Oud vor der Entführung der beiden Halbschwestern Stacy und Nathalie noch andere Mädchen angesprochen habe.
Prozess Ait Oud: Anwälte der Eltern halten Plädoyers
Im Prozess gegen den mutmaßlichen Kindermörder Ait Oud haben die Anwälte der Eltern von Stacy und Nathalie am Morgen ihre Plädoyers gehalten.